Teilnehmerkreis
- Nur Personen über 18 Jahre
- Gültige Haftpflichtversicherung
- Waffenrechtliche Erlaubnis, eigene Waffe und Munition
- Unterschriebener Haftungsausschluss
- Zuschauer sind nicht gestattet.
Die waffenrechtliche Zuverlässigkeit (§5 WaffG) und Eignung (§6 WaffG) sind Voraussetzung zur Teilnahme und werden zum Lehrgangsbeginn durch Vorlage einer Waffenbesitzkarte abgefragt.
Offensichtliche Hinderungsgründe der Eignung (z.B. Einfluss von Alkohol oder Medikamenten) führen vor Ort zum Ausschluss und ggf. zur Meldung an die Behörde.
Die Kurse finden nach den waffenrechtlichen Rahmenbedingungen des sportlichen Schießen statt. Es gelten die Auschlusskriterien für Waffen des sportlichen Schießens nach §6 AWaffV.
Es wird nach dem „Speed Steel“ Regelwerk des BDS geschossen.
https://www.bva.bund.de/DE/Services/Buerger/Ausweis-Dokumente-Recht/Waffenrecht/Schiesssport/_functions/tabelle_bild_bds.html?nn=223908
Für Interessenten ohne eigene Waffe:
Die Teilnahme ist nur möglich, wenn ein anderer Teilnehmer oder der Verein eine Leihwaffe und Munition stellt. Bitte beachtet hierzu die Angebote für Vereine. Leihwaffe und Munition werden durch mich nicht gestellt. Ein bestandener Waffensachkundekurs ist Voraussetzung.
Sicherheitsregeln:
Alle Sicherheitsregeln für die Kurse findest Du unter: https://waffentutor.de/sicherheit/
Bei Verstößen gegen die Sicherheitsregeln…
…oder unsportlichem Verhalten:
Einzelne kleinere Verstöße führen zur (zeitweisen) Teilnahme im Trockentrainingsmodus ohne scharfe Munition oder zur zweitweisen Unterbrechung des Kurses für betroffene Schützen.
Mehrere kleine Verstöße oder ein schwerer Verstoß können, je nach schwere, zum Ausschluss von der Ausbildung führen.
Den Anweisungen der Aufsicht ist immer folge zu leisten.
Eine Erstattung der Kurskosten findet auch bei Ausschluss nicht statt.
Haftungsausschluss
Wir arbeiten mit Hochdruck an einer umfassenden Versicherung die jeden Teilnehmer vollständig absichert. Bis dahin müssen alle Teilnehmer vor Ort einen Haftungsausschluss unterzeichen, der Waffentutor und die Schießstätte von der Haftung im Falle eines Schadensereignisses freistellt. Ein nicht-unterzeichnen führt zum Ausschluss vom Kurs, eine Erstattung der Kurskosten findet bei Ausschluss nicht statt.